Selbst zahlen?

Neu ist das Thema nicht. Das Obdachlose in #Mainz künftig für ihre #Unterbringung in Unterkünften selbst zahlen sollen. Was der private Sender TV Mittelrhein in einem aktuellem Beitrag berichtet griff der SWR bereits vor einem Monat auf.

Wie sieht es in anderen Kommunen aus?

Dazu habe ich nicht genug Hintergrundinformationen um die Frage abschließend und sachlich beantworten zu können. Anhand dessen was ich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Quellen las ist es jedoch grundsätzlich so, dass die Notschlafstellen kostenfrei sind und die Menschen in anderen Unterkünften (Wohnheimen, Betreutes Wohnen (BeWo)) für die Unterbringung zahlen müssen. Entweder als Selbstzahlende, wenn sie genug Einkommen haben oder indem die Kostenträger, bei Bürgergeld zum Beispiel das Jobcenter, die Kosten der Unterkunft übernehmen.

Was man bei dieser Debatte, diesem Thema beachten muss?

Unterscheidung zwischen den Kosten der Unterkunft, also für die Unterbringung, und die Betreuungskosten. Man kann und darf die Kommunen kritisieren. Wenn sie für die Unterbringung Gebühren von den Obdachlosen erheben. Man darf dabei aber nicht vergessen das die eigentliche Zustimmung durch die politischen Gremien erfolgt. Beispielsweise dem Rat einer Stadt.

Wie sieht es in #Köln aus?

Wie sieht es in Köln bei den Betreuungskosten aus?

Was muss man kritisieren?

Dies nicht nur bezogen auf die Kosten für die Unterbringung und Betreuungskosten, sondern insgesamt im Umgang mit Menschen die auf der Straße leben oder wohnungslos sind.