2030

mainz

Selbst zahlen?

Neu ist das Thema nicht. Das Obdachlose in #Mainz künftig für ihre #Unterbringung in Unterkünften selbst zahlen sollen. Was der private Sender TV Mittelrhein in einem aktuellem Beitrag berichtet griff der SWR bereits vor einem Monat auf.

Wie sieht es in anderen Kommunen aus?

Dazu habe ich nicht genug Hintergrundinformationen um die Frage abschließend und sachlich beantworten zu können. Anhand dessen was ich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Quellen las ist es jedoch grundsätzlich so, dass die Notschlafstellen kostenfrei sind und die Menschen in anderen Unterkünften (Wohnheimen, Betreutes Wohnen (BeWo)) für die Unterbringung zahlen müssen. Entweder als Selbstzahlende, wenn sie genug Einkommen haben oder indem die Kostenträger, bei Bürgergeld zum Beispiel das Jobcenter, die Kosten der Unterkunft übernehmen.

Was man bei dieser Debatte, diesem Thema beachten muss?

Unterscheidung zwischen den Kosten der Unterkunft, also für die Unterbringung, und die Betreuungskosten. Man kann und darf die Kommunen kritisieren. Wenn sie für die Unterbringung Gebühren von den Obdachlosen erheben. Man darf dabei aber nicht vergessen das die eigentliche Zustimmung durch die politischen Gremien erfolgt. Beispielsweise dem Rat einer Stadt.

Wie sieht es in #Köln aus?

  • Eine Übernachtung in den Notschlafstellen ist kostenfrei. Das gilt für solche die die Träger der Freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Stadt betreiben (Beispiele; Notaufnahme für Männer (Johannesbund gGmbH), Vorgebirgsstraße (SKM)), als auch für die, die die Träger in eigener Regie betreiben (Beispiele; Komödienstraße (SKM), Mauritiussteinweg (SkF)). Selbiges trifft auf die zusätzlichen Unterbringungsangebote im Rahmen der städtischen Winterhilfe zu.

  • Hat man Einkommen durch einen Job zahlt man selbst. Bei Wohnheimen wie bei einer Unterbringung im Betreuten Wohnen (BeWo) oder in Einfachhotels.

  • Durch die Vermittlung über die Fachstelle Wohnen der Stadt Köln oder durch eigenes Bemühen kommt der Kontakt zu den Trägern zustande. Bei den Aufnahmegesprächen bekommt man auch konkrete Unterstützung angeboten, beispielsweise bei Anträgen für Bürgergeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Sprich, wer nichts hat, muss auch nicht selbst zahlen.

Wie sieht es in Köln bei den Betreuungskosten aus?

  • Wenn man aus einer anderen Kommune kommt gehen die Träger zunächst auf diese zu. Wenn diese erklären diese nicht zu übernehmen auf die hiesigen. das heißt die Stadt Köln oder den LVR (Landschaftsverband Rheinland). Das hängt davon ab unter welchem Paragraphen des SGB (Sozialgesetzbuch) die Aufnahme erfolgt.
  • Wenn auch diese aus Gründen ablehnen, ist man gearscht. Meist bemühen sich die Träger das wer doch die Betreuungskosten übernimmt. Aber wenn das erfolglos ist, kann man zwar in Köln bleiben, muss aber sehen wie man zurechtkommt.
  • Ob dies bei allen Trägern ist ist mir nicht bekannt. Wenigstens bei der Johannesbund gGmbH ist es so das, wenn man genug Einkommen hat, auch die Betreuungskosten selbst übernimmt. Die dann quasi die Unterbringung mit einschließen. Allerdings ist das einkommensabhängig gestaffelt und es gibt eine Obergrenze.

Was muss man kritisieren?

Dies nicht nur bezogen auf die Kosten für die Unterbringung und Betreuungskosten, sondern insgesamt im Umgang mit Menschen die auf der Straße leben oder wohnungslos sind.

  • Die Kommunen, die in den beiden Anfangs verlinkten Beiträgen angesprochenen Gebührensatzungen einführen, und die politischen Gremien in den Kommunen, das heißt auch die Parteien und deren Mandatsträger*innen, die dem zustimmen und das durch ihre Zustimmung erst ermöglichen.
  • Es werden nicht die bestraft, die es sträflich versäumten für mehr bezahlbaren Wohnraum für alle zu sorgen. Es werden die bestraft, die das ausbaden müssen. Menschen die auf der Straße leben oder Wohnungslose.
  • Die Debatte blendet aus, dass die Kommunen und ihre politischen Gremien dadurch, dass sie eine solche Schindluderei mittragen, direkt und bewusst selbst verantwortlich für die finanzielle Schieflage der Haushalte sind. Warum? Erläuterung anhand des Beispiel Köln.
    • Eine Form der Unterbringung von Obdach- und Wohnungslosen sind Einfachhotels. Hier zahlt die Stadt den Betreibern eine Pauschale pro Übernachtung und Person. Wohlgemerkt, nicht pro Übernachtung und Zimmer. Diese ist unterschiedlich hoch, beispielsweise 51 Euro pro Übernachtung und Person, insofern 1.530 Euro pro Person und Monat. Was das bedeutet wenn zwei oder vier Menschen auf einem Zimmer untergebracht sind könnt ihr selbst ausrechnen.
    • Zum Vergleich, welche Kosten der Unterkunft das Jobcenter bei alleinlebenden Personen übernimmt; https://www.jobcenterkoeln.de/wp-content/uploads/2025/01/Merkblatt_zum_Wohnungswechsel_50-01-127_ID_10378_ab_01.01.25.pdf. 677 Euro zuzüglich Heizkosten.
    • Da muss man keine Mathematik und Betriebswirtschaft studiert haben um zu erkennen wo hier Geld verbrannt wird und das es unterm Strich die kommunalen Haushalte entlastet, wenn man mehr bezahlbaren Wohnraum für alle schafft.