eines

Mangel

Übernachtungsgebühren für die, die sowieso nichts haben?

Laut einem Bericht des Südwestrundfunk plant die Stadt #Mainz Gebühren für die Übernachtung in Obdachlosenunterkünften zu erheben. Das ist nicht neu und gibt es auch in anderen Kommunen. Beispielsweise kann man eine entsprechende Satzung im #Ratsinformationssystem der Stadt #Köln nachlesen.

Worum geht es?

Um die Übernachtungskosten, also Kosten der Unterkunft, in Obdachlosenheimen und nicht um die Betreuungskosten.

Sind Notschlafstellen betroffen?

Zwar kenne ich nicht die konkreten Angebote vor Ort, gehe aber davon aus es ist wie überall, dass die Notschlafstellen kostenlos sind. Insofern nein.

Wie sieht es in anderen Städten aus? #Köln zum Beispiel.

Beispiel Wohnheim, Betreutes Wohnen (BeWo). Am Anfang steht ein Aufnahmegespräch. Darin wird man auch über die Kosten für die Unterbringung informiert. Hat man einen Job, ist man Selbstzahler. Ansonsten übernimmt das #Jobcenter die Kosten der Unterkunft.

Beispiel Einfachhotel. Hier erfolgt die Zuweisung über die #Fachstelle #Wohnen der #Stadt Köln. Bei Leistungsempfänger*innen übernimmt das #Sozialamt die Kosten für die Unterbringung. Hat man einen Job, ist man Selbstzahler.

Wo liegt das Problem?

Im #Mangel an bezahlbarem Wohnraum für alle. Sowie die #Unterstützung der Geschäftemacherei der #Armutsindustrie durch die Sozialverwaltungen der Kommunen und die #Politik.

Findet ein Bürgergeldempfänger in Köln keine bezahlbare Wohnung und bekommt von der Fachstelle Wohnen der Stadt eine Zuweisung in ein Einfachhotel, heißt das, dass das für die Übernachtung eine Pauschale von beispielsweise 51 Euro pro Übernachtung und Person (nicht pro Übernachtung und Zimmer) fällig wird. Das heißt 1.530 Euro pro Person und Monat. Dem gegenüber stehen die aktuell gültigen Mietrichtwerte, wonach die Miete maximal 677 Euro pro Monat, zuzüglich Heizkosten betragen darf. Findet den Fehler.