LG München I: Entscheidung zu Cookie-Banner
Bereits der Umstand, dass ein Besucher die Webseite der Beklagten nicht ohne weitere Interaktion mit der CMP nutzen kann, spricht gegen eine freiwillige Entscheidung.
(29.11.2022, 1. Instanz: Urteil (PDF) und Pressemitteilung, Rechtsmittel sind eingelegt.)
Soll heißen: Ablehnungs-Knopf gehört auf die erste Eben von Cookie-Bannern.
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